Die Obmannschaft

Obmann und Obmannstellvertreter


Der Obmann übernimmt die Vertretung des Verbandes nach außen. 

Ihm obliegt:

  • die Einberufung der Mitgliederversammlung und des Vorstandes
  • die Vollziehung der Beschlüsse der beiden Gremien
  • die Besorgung der laufenden Geschäfte

Bei Verhinderung des Obmanns gehen seine Aufgaben an den Obmannstellvertreter.

Die Funktionsperiode der Obmänner ist in der Regel gleich der des Vorstandes.

 

obmann

OV GV Ernst Dorner 

Lockenhaus

Obmannstellvertreter

Bürgermeister Anton Wiedenhofer

Draßmarkt