Der Vorstand des WAVL hat die Gewährung eines Sozialrabattes in der Höhe von € 25 beschlossen. Der Sozialrabatt soll den sozial Bedürftigen im Versorgungsgebiet des WAVL zugutekommen. Die Inanspruchnahme des Sozialrabattes ist zur Gänze an die Gewährung eines Heizkostenzuschusses durch die Abt. 9 beim Amt der Bgld. Landesregierung gekoppelt. Das bedeutet, dass jeder WAVL-Kunde, der in den Genuss dieses Heizkostenzuschusses gelangt, über Antrag und gegen Vorweis des entsprechenden...